Bürgergeld-Rechner

Ermittle den monatlichen Regelbedarf für deine Bedarfsgemeinschaft nach den aktuellen Sätzen (inkl. Übernahme der Mietkosten).

0 - 5 Jahre
6 - 13 Jahre
14 - 17 Jahre
Wird in der Regel im 1. Jahr (Karenzzeit) in tatsächlicher Höhe übernommen, Heizkosten nur in angemessener Höhe.
Z.B. Kindergeld, Unterhalt oder bereinigtes Erwerbseinkommen. Wird vom Bedarf abgezogen.

Gib deine Familiendaten und Wohnkosten ein.

Aktuelle Bürgergeld-Sätze

Das Bürgergeld sichert das soziokulturelle Existenzminimum und hat Anfang 2023 das alte Hartz-IV-System abgelöst.

Die monatlichen Regelsätze betragen derzeit:
• Alleinstehende / Alleinerziehende: 563 €
• Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft: 506 € (je Partner)
• Jugendliche (14 - 17 Jahre): 471 €
• Kinder (6 - 13 Jahre): 390 €
• Kinder (0 - 5 Jahre): 357 €

Zusätzlich zu diesen Pauschalen übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern diese angemessen sind.